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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Hirt GmbH


ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)
der Hirt GmbH

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Leistungen, Wartungsarbeiten, Instandsetzungen, Restaurierungen, Workshops sowie sonstige Leistungen der Hirt GmbH gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von der Hirt GmbH anerkannt wurden.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die überwiegend nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

2. Unternehmensdaten
Hirt GmbH
Zeil-Pöllau 95
8225 Pöllauberg
Österreich

Handelsrechtliche Geschäftsführerin: Martina Hirt
FN 667017 h
Landesgericht für ZRS Graz
UID: ATU82752157

Telefon: +43 664 5534126
E-Mail: office@hirtgmbh.at
Website: hirtgmbh.at

3. Vertragsabschluss
3.1 Angebote der Hirt GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich.

3.2 Angebote sind ausschließlich in schriftlicher Form verbindlich.

3.3 Ein Vertrag kommt erst durch eine mündliche und/oder schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung durch die Hirt GmbH zustande.

3.4 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3.5 Kostenvoranschläge erfolgen grundsätzlich unverbindlich.

3.6 Die Angebotslegung erfolgt durch Pauschalpreise oder durch Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand (in Regie). Angebotene Leistungen in Regie werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

3.7 Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf die ausdrücklich angebotenen Leistungen. Zusatzleistungen, Änderungen oder unvorhersehbare Mehraufwendungen werden gesondert verrechnet.

3.8 Die Hirt GmbH ist berechtigt, bei unvorhersehbarem Mehraufwand bis zu 10 % über dem ursprünglich kalkulierten Pauschalpreis hinaus ohne gesonderte Zustimmung des Kunden weiterzuarbeiten, sofern dies sachlich erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.

3.8 Preisänderungen aufgrund gestiegener Material-, Energie-, Transport-, Lohn- oder sonstiger Kosten bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Leistungen
4.1 Die Hirt GmbH erbringt insbesondere folgende Leistungen:
• Herstellung von Kunstgegenständen aus Holz
• Herstellung von Einzelstücken und Serienprodukten
• Sonderanfertigungen
• Möbelhandel
• Restaurierung historischer Möbel und Holzobjekte
• Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
• Reparatur- und Anpassungsarbeiten
• Workshops und Einzelcoachings

4.2 Arbeiten vor Ort erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung

4.4 Die Hirt GmbH ist berechtigt, technisch gleichwertige Ersatzmaterialien zu verwenden, sofern Originalmaterialien nicht verfügbar oder deren Beschaffung unzumutbar ist.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Andere Zahlungsbedingungen werden ausdrücklich schriftlich angegeben.

5.3 Die Abrechnung von Regiearbeit erfolgt nach tatsächlichem Lieferumfang und Arbeitsaufwand.

5.4 Die Hirt GmbH ist berechtigt, Anzahlungen in Höhe von 50 % der Auftragssumme bzw. in Höhe des gesamten Materialpreises zu verlangen.

5.5 Die Hirt GmbH ist berechtigt, Teil- und Abschlagsrechnungen zu legen.

5.6 Bei Aufträgen über EUR 50.000,00 können beliebig viele Abschlagsrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt vereinbart werden.

5.7 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. als vereinbart.

 

5.8 Mahnspesen:
• 1. Mahnung: kostenlos
• 2. Mahnung: EUR 15,00
• 3. Mahnung: EUR 15,00 zuzüglich Verzugszinsen

5.9 Der Kunde verpflichtet sich zum Ersatz sämtlicher zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlicher Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Hirt GmbH

6.2 Bei Zahlungsverzug ist die Hirt GmbH berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände nach erfolgloser dritter Mahnung und Ablauf der darin gesetzten Frist zurückzuholen

7. Lieferung, Leistungsfristen und Gefahrübergang
7.1 Liefertermine und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

7.2 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch die Hirt GmbH.

7.3 Die Gefahr geht je nach Leistungsart wie folgt auf den Kunden über:
• bei Warenlieferungen mit Übergabe an den Kunden
• bei Versand mit Übergabe an den Transporteur
• bei Arbeiten vor Ort mit Abschluss der Arbeiten
• bei Abholung mit Bereitstellung der Ware

7.4 Teillieferungen sind nur nach gesonderter Vereinbarung zulässig.

7.5 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aufgrund von Umständen auf Seiten des Kunden, ist die Hirt GmbH berechtigt, angemessene Lager- und Mehraufwendungen zu verrechnen.

7.6 Lagerkosten richten sich insbesondere nach Fläche, Dauer und Aufwand der Lagerung.

8. Besondere Bestimmungen für Holz-, Wartungs- und Wiederherstellungsarbeiten
8.1 Holz ist ein Naturprodukt. Naturbedingte Abweichungen hinsichtlich Struktur, Farbe, Maserung, Astbildung, Porenbild, Harzaustritt, Schwund, Verzug und Nachdunkelung stellen keinen Mangel dar.

8.2 Geringfügige technische, konstruktive oder materialbedingte Abweichungen gelten als vertragsgemäß.

8.3 Geringfügige Farb- und Strukturabweichungen zwischen Mustern, Abbildungen und Endprodukten sind zulässig.

8.4 Veränderungen der Oberfläche durch Licht-, Temperatur- oder Feuchtigkeitseinwirkung stellen keinen Mangel dar.

8.5 Der Kunde hat für geeignete klimatische Bedingungen, insbesondere Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit, Sorge zu tragen.

8.6 Schäden infolge ungeeigneter Raum- oder Klimabedingungen begründen keine Haftung der Hirt GmbH.

8.7 Wartung und Pflege der gelieferten oder bearbeiteten Gegenstände obliegen dem Kunden.

8.8 Die Hirt GmbH bietet auf Wunsch gerne Wartungs- und Pflegeleistungen gesondert an.

8.9 Bei Arbeiten an Altbestand übernimmt die Hirt GmbH keine Haftung für:
• versteckte Mängel
• unbekannte Leitungen
• verdeckte Konstruktionen
• statische Risiken
• Materialermüdung
• Altbaurisiken
• nicht erkennbare Vorschäden

9. Wartungs- und Servicebedingungen
9.1 Wartungsarbeiten beziehen sich ausschließlich auf sicht- und zugängliche Bereiche.

9.2 Nicht zugängliche Bereiche, insbesondere Höhenbereiche über 6 Metern, sind von Wartungsleistungen ausgenommen.

9.3 Wartungsarbeiten dienen der Erhaltung bestehender Funktionen und Zustände.

9.4 Eine Garantie auf dauerhafte oder vollständige Funktionsfähigkeit bestehender Anlagen, Möbel oder Konstruktionen wird nicht übernommen.

10. Gewährleistung
10.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

10.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe.

10.3 Gegenüber Unternehmern sind Ansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

11. Haftung
11.1 Die Haftung der Hirt GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

11.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
12.1 Sämtliche Entwürfe, Skizzen, Pläne, Konzepte, Zeichnungen, CAD-Dateien, Modelle und Designs bleiben geistiges Eigentum der Hirt GmbH.

12.2 Eine Nutzung oder Weitergabe ist ausschließlich mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.

13. Elektronische Kommunikation und Datenschutz
13.1 Elektronische Kommunikation per E-Mail gilt als zulässig und rechtswirksam.

13.2 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

14. Höhere Gewalt
14.1 Ereignisse höherer Gewalt verlängern Liefer- und Leistungsfristen angemessen.

15. Rücktrittsrecht der Hirt GmbH
15.1 Bei Zahlungsverzug ist die Hirt GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1 Es gilt österreichisches Recht.

16.2 Für Unternehmer wird Graz als Gerichtsstand vereinbart.

17. Schlussbestimmungen
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

AGB

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